Willkommen bei Ihrem Container-Dienst in Geldern
Entsorgung gemäß §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Hierfür benötigen Sie eine Stellgenehmigung.
Beantragung und Übernahme der Gebühren erfolgen durch den Auftraggeber.
Zufahrten müssen mit einem LKW befahrbar sein min. 2.60m.
Der Untergrund muss zudem ausreichend befestigt sein.
Der Container darf nur bis zu Höhe des Bordrandes (Containerwände) und des zulässigen Höchstgewicht beladen werden. Der Container darf nicht einseitig beladen werden.
In den Container darf nur das Entsorgt werden, was abgesprochen ist.
Der Auftraggeber ist auch für die ohne sein Wissen durch Dritte in die Container eingefüllte Stoffe verantwortlich.